Hausgebärdenkurs für hörbehindertes Kind sowie Eltern und Angehörige
Wer? Wir bieten Gebärdensprachkurse, ein spezielles Angebot für Eltern (Familien) oder Angehörige für hörgeschädigten und tauben Kinder an zur Sicherung bzw. Förderung der Erziehung und gesellschaftlicher Teilhabe. Unser Angebot richtet sich wohl an die Eltern als auch an die behinderten Kind selbst.
Wo? Die Kurse können bei Ihnen zu Hause im gewohnten Umfeld stattfinden.
Inhalt: Wir passen wir uns an Ihre Gegebenheiten an und wollendie Kommunikation in Gebärdensprache fördern. Dabei stehen das spielerische Lernen und der Spaß im Vordergrund.
Wenn möglich, kann auch draußen in der Natur, Spielplatz, Zoo, u.a. geübt werden. Es werden nicht nur Vokabeln bzw. Grammatik gelernt, sondern auch Themen der Taubenkultur und Kommunikationsverhalten behandelt.
Kosten: Betroffene Eltern haben ein Anspruch gegenüber dem Jugendamt (nach § 27 Abs. 2 SGB VIII) auf Übernahme der Kosten für den Gebärdensprachkurs der Eltern als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII. Für die hörbehinderte Kind können Sie bei der Krankenkasse oder Sozialamt die Kostenübernahme des Hausgebärdenkurses beantragen.
Wir beraten Sie gerne und melden Sie sich einfach bei uns an.
Dauer: Die Empfehlung für einen Kurs mit einer Dauer von 3 mal wöchentlich 90 Minuten über einen Zeitraum von 2 Jahren hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Alters des Kindes, des Ziels des Kurses und der Art der Aktivitäten.