Bildungsfreistellungsgesetz
Annerkannte Bildungsveranstaltung
Voraussetzungen
Alle Beschäftigten, die Ihre Arbeitsstätte haben, haben
Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht bei der Gewährung von Sonderurlaub, denn er kann den Sonderurlaub versagen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Das Bildungsfreistellungsgesetz gilt nicht für Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden, sowie für Soldaten und Zivildienstleistende. Für diese Beschäftigten gelten besondere Regelungen.
Der Veranstalter muss für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.
Antragstellung
Beschäftigte in Sachsen-Anhalt und andere Bundeslander beantragen ihren Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber.
Achtung:
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig nach der Kursanmeldung mit mir in Verbindung, damit die Organisation der erforderlichen Bestätigungen von den zuständigen Stellen in anderen Bundesländern erfolgen kann.
Planen Sie 4 Wochen im Voraus ein.
02/2025